Unsere Aufgabe
Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss
- Hinterbliebenenrente
- Sterbegeld
- Übertragung der Versorgungsabgabe
Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für:
- Rehabilitationsmaßnahmen
gewährt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Nr. 6 Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V).