Die Gremien der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. In Aufsichts- und Verwaltungsausschuss entscheiden vor allem Ärztinnen und Ärzte. Sie werden von der Kammerversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Aufsichtsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Zustimmung zu strategischen Richtlinien für die Verwaltung, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Aufstellung von Richtlinien für die Kapitalanlage.
Der Verwaltungsausschuss besteht ebenfalls aus sieben Mitgliedern. Fünf Ärztinnen und Ärzte werden unterstützt von zwei Sachverständigen für die Bereiche Kapitalanlage und Recht. Der Verwaltungsausschuss leitet die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, führt die Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsausschusses aus und legt den Geschäftsbericht vor.
Vorsitzende des Verwaltungsausschusses
Dr. med. Liane Hauk-Westerhoff
Vorsitzender des Aufsichtsausschusses
Prof. Dr. med. Andreas Crusius
Verwaltungsausschuss
von links:
- Dr. Katharina Viktoria Annweiler
- Dr. jur. Horst Bonvie (juristischer Sachverständiger)
- Dr. Liane Hauk-Westerhoff (Vorsitzende)
- Robert Cholewa (Finanzsachverständiger)
- Dr. Ulrike Lemke (stellvertretende Vorsitzende)
Nicht auf dem Bild:
Dr. Wilfried Schimanke
Foto: K. Sass/Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Aufsichtsausschuss
von links:
- Prof. Dr. Andreas Crusius (Vorsitzender)
- Dr. Jens-Uwe Weise
- Anne Machka
- Dr. Dirk Rappenberg
- Dr. Hans-Martin Benad (stellvertretender Vorsitzender)
Nicht auf dem Bild:
Dr. Ulrike Garling, Dr. Kerstin Skusa
Foto: K.Sass/Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern