Die Gremien der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist eine Selbstverwaltungskörperschaft. In Aufsichts- und Verwaltungsausschuss entscheiden vor allem Ärztinnen und Ärzte. Sie werden von der Kammerversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Aufsichtsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Zustimmung zu strategischen Richtlinien für die Verwaltung, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Aufstellung von Richtlinien für die Kapitalanlage.
Der Verwaltungsausschuss besteht ebenfalls aus sieben Mitgliedern. Fünf Ärztinnen und Ärzte werden unterstützt von zwei Sachverständigen für die Bereiche Kapitalanlage und Recht. Der Verwaltungsausschuss leitet die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, führt die Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsausschusses aus und legt den Geschäftsbericht vor.
Vorsitzende des Verwaltungsausschusses
Dr. med. Liane Hauk-Westerhoff
Vorsitzender des Aufsichtsausschusses
Prof. Dr. med. Andreas Crusius
Verwaltungsausschuss
von links:
- Dr. med. Wilfried Schimanke
- Dr. Ulrike Lemke
- Robert Cholewa (Finanzsachverständiger)
- Dr. med. Liane Hauk-Westerhoff (Vorsitzende)
- Dr. jur. Horst Bonvie (Juristischer Sachverständiger)
- Dr. med. Christiane Frenz
- Karsten Thiemann (stellvertretender Vorsitzender)
Aufsichtsausschuss
von links:
- Dr. med. Jens-Uwe Weise
- Dipl.-Med. Ute Krüger
- Dr. med. Ulrike Garling
- Dr. med. Kerstin Skusa
- Dr. med. Dirk Rappenberg
- Prof. Dr. med. Andreas Crusius (Vorsitzender)
- Dr. med. Hans-Martin Benad (stellvertretender Vorsitzender)
Foto: K.Sass/Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern