Sterbegeld
Beim Tod eines Mitglieds wird ein Sterbegeld gezahlt. Dieses beträgt 500,00 €, jedoch höchstens das Dreifache der dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustehenden monatlichen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente. Es fällt nicht in den Nachlass.
Das Sterbegeld steht nacheinander zu:
- der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder
der eingetragenen Lebenspartnerin/dem eingetragenen Lebenspartner, - den Kindern
Den Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier.