Rehabilitationsmaßnahmen
Rehabilitations-
maßnahmen
Sind Sie aktives Mitglied der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern und haben Anwartschaften auf eine Berufsunfähigkeitsrente oder beziehen eine Berufsunfähigkeitsrente, kann Ihnen auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu den Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.
Ein Kostenzuschuss ist ausgeschlossen, sofern eine vorrangige Erstattungspflicht Dritter (z.B. Krankenkasse) besteht oder Sie bereits eine Altersrente beziehen.
Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.