Altersrente
Regelaltersrente
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze haben Sie Anspruch auf Altersrente.
Sind Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres. Sind Sie nach dem 31. Dezember 1952 geboren, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|---|---|
1953 | 65 Jahre plus 2 Monate | 1959 | 66 Jahre plus 2 Monate |
1954 | 65 Jahre plus 4 Monate | 1960 | 66 Jahre plus 4 Monate |
1955 | 65 Jahre plus 6 Monate | 1961 | 66 Jahre plus 6 Monate |
1956 | 65 Jahre plus 8 Monate | 1962 | 66 Jahre plus 8 Monate |
1957 | 65 Jahre plus 10 Monate | 1963 | 66 Jahre plus 10 Monate |
1958 | 66 Jahre | ab 1964 | 67 Jahre |
Variabler Rentenbeginn
Sie können Ihren Rentenbeginn bis zu 60 Monate vorziehen. Für jeden Monat des Vorzugs wird die Rente um 0,37 % gekürzt. Die Kürzung erfolgt von der vorgezogenen Rente, nicht von der Regelaltersrente. Auf Antrag können Sie den Beginn Ihrer Rente auch bis zu 36 Monate aufschieben. Für jeden Monat des Rentenaufschubs erhöht sich die erworbene Regelaltersrente um 0,47 %. Wenn Sie Beiträge entrichten, erhöht sich der monatliche Rentenanspruch um zusätzlich 0,47 % der gezahlten Beiträge.
Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.
Zusätzliche Einkünfte
Sie erhalten Ihre Rente unabhängig von der weiteren Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit, dem Bezug anderer Renten, Pensionen oder sonstigen Einkünften.
Den Rentenantrag und weitere Informationen finden Sie hier.