Information zum GRV-Befreiungsverfahren

Im Rahmen der Digitalisierung des Befreiungsverfahrens von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es eine Verzögerung.
Zum Jahreswechsel 2025 war vorgesehen, dass die DRV Antragsergebnisse elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt. Dieses digitale Verfahren verzögert sich auf unbestimmte Zeit.
Für Sie ändert sich vorerst nichts: Weiterhin müssen Sie das Ergebnis eines Antrags auf Befreiung selbst und in Papierform an Ihren Arbeitgeber rückmelden.

Was ist der Hintergrund des Antrags auf Befreiung?
Mitglieder des Versorgungswerks, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV befreien lassen.

Wie ist das gegenwärtige Verfahren:

• Sie müssen online über das Antragstellerportal einen Antrag auf Befreiung bei uns stellen.
• Ihr Antrag wird von uns bearbeitet und anschließend elektronisch an die DRV weitergeleitet.
• Die DRV teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
• Das Ergebnis übermitteln Sie in Papierform an Ihren Arbeitgeber.

Wichtig: Der Antrag auf Befreiung muss bei jedem Arbeitgeberwechsel neu gestellt werden.

Weitere Informationen zum Befreiungsantrag finden Sie hier.