Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.
Dabei hat die Sicherheit der Altersvorsorge unserer Mitglieder oberste Priorität. Gemäß § 42 Abs. 3 der Alterssicherungsordnung ist die Verwendung von Überschüssen klar geregelt, sodass diese nach Aufstellung der versicherungsmathematischen Bilanz zunächst der Rücklage zuzuführen sind. Eine ausreichend dotierte Rücklage sichert das Versorgungswerk bei schwankenden Jahresergebnissen ab. Verbleibt hiernach noch ein Überschuss so kann er für Leistungsanpassungen verwendet werden. Vor dem Hintergrund der niedrigen Anlagezinsen und des herausfordernden Kapitalmarktumfelds wurde der Überschuss des Jahres 2018 zur Stärkung der Rücklage bzw. der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks verwendet. Damit ist das Versorgungswerk durch die Stärkung der zugesagten Leistungen langfristig gut aufgestellt.