Willkommen in der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern

Mitgliedschaft
Als Mitglied der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind Sie Mitglied der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern.

Befreiung von der Versicherungspflicht
Sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern befreien lassen. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Zum Portal für die Antragstellung gelangen Sie hier.

Beiträge
Sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,60 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 1.497,30 € monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Überleitung
Haben Sie weniger als 97 Monate Beiträge zu einer anderen Ärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.